Stalking-FAQFragen zu Stalking (aus rechtlicher Sicht)
Was genau ist Stalking eigentlich?Das könnte ich dir jetzt natürlich erklären, aber 1. denke ich, dass du schon ziemlich genau weißt, was Stalking ist, wenn du meine Seite gefunden hast, und 2. findest du eine ausführliche Beschreibung (wie so vieles) hier: http://de.wikipedia.org. Stalking ist so vielfältig und gleichzeitig so unendlich belastend für die Betroffenen, aber hier soll es ganz nüchtern um die rechtlichen Aspekte des Stalkings gehen. >> Zum Inhaltsverzeichnis! >> Was kann ich tun, wenn ich gar nicht weiß, wer "mein" Stalker ist?Oder anders gefragt: Wie bekomme ich die zustellungsfähige Anschrift des- oder derjenigen Person raus, die mir das Leben zur Hölle macht? Gute Frage! Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit kennst du deinen Stalker bereits (evtl. ohne es zu wissen), da bekannt ist, dass Stalker sich meist aus dem näheren oder weiteren Umfeld seines Opfers rekrutieren. Falls du keine Ahnung hast, wer sich hinter all den SMS, Mails, Anrufen etc. verbirgt, hast du prinzipiell zwei Möglichkeiten: 1. Privatdetektiv. Nicht lachen! Vielleicht bist du ein armer Student oder sonstwie pleite. Dann kommt diese Möglichkeit für dich natürlich nicht in Betracht, da sich Privatdetektive ihre kostbaren Dienste in der Regel vergolden lassen. Der glückliche Rest sollte darüber wenigstens nachdenken, da es für´s zivilrechtliche Vorgehen fast unumgänglich ist, Name und Anschrift seines Stalkers zu kennen.Wenn´s sehr gut läuft, muss dir "dein" Stalker die Kosten für den Detektiv übrigens irgendwann erstatten. 2. Strafanzeige / Akteneinsicht. Auch wenn das, was "dein" Stalker dir (bislang) angetan hat, noch gar nicht strafbar sein sollte, kannst du sein Verhalten natürlich zur Anzeige bringen. Lass´ das Aktenzeichen geben! Vielleicht nimmt sich die Polizei ja deines Falles an und ermittelt erst einmal. Der Polizei fällt es in der Regel nicht schwer, z.B. über die IP-Adresse einer Email deren Urheber ausfindig zu machen. Selbst wenn das Strafverfahren letztlich im Sande verlaufen sollte, "dein" Stalker also vermeintlich unbehelligt davon kommt, darfst du dich evtl. dennoch als "Sieger" fühlen, weil du über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und auf diese Weise und ganz ohne teuren Privatdetektiv an die begehrte Anschrift kommen kannst. Aber, Achtung: Das, was "dein" Stalker dir angetan hat, ist vermutlich schon schlimm genug. Mache auf keinem Fall den Fehler und dichte zum tatsächlichen noch fiktives Geschehen dazu, bloß um die Polizei zu motivieren. Das könnte dann am Ende ärgerlich für dich ausgehen. Falls du einen vagen Verdacht hast, wer "dein" Stalker sein könnte, verschweige ihn der Polizei nicht! Aber erkläre unmissverständlich, dass dies nur dein Verdacht ist, und erstatte ausdrücklich Strafanzeige GEGEN UNBEKANNT! >> Zum Inhaltsverzeichnis! >> Zivilrechtlich-, strafrechtlich - wie soll ich denn nun vorgehen?Sowohl als auch! Du willst "deinen" Stalker ja schließlich loswerden. Aber der Reihe nach: Wenn du juristischer Laie bist, ist dir der Unterschied vielleicht nicht ganz geläufig. Der große Unterschied sind nicht etwa die Schwedischen Gardienen, wie man meinen könnte. "Gefängnis" ist unter bestimmten Umstanden auch im Zivilrecht drin. Der Hauptunterschied ist, dass das Zivilrecht dir viel eher helfen kann als das Strafrecht. Oder anders ausgedrückt: Nicht alles, was dir nicht gefällt, ist verboten. Und nicht alles, was verboten ist, ist auch strafbar. Soll heißen: Nur wenn das, was "dein" Stalker macht, illegal ist, steht dir das Justitia überhaupt zur Seite. Das ist allerdings recht schnell der Fall, weil es zu deinem und meinem Glück so etwas wie ein Persönlichkeitsrecht gibt und dieses in gewissen Grenzen auch geschützt ist. Deutlich seltener füllt das Handeln des Stalkers auch einen Straftatbestand aus. Aber nur dann kann die Strafjustiz etwas gegen sein Handeln unternehmen. Die Vor- und Nachteile der beiden Vorgehensweisen liegen auf der Hand: - Das Strafrecht schützt dich als Opfer weitgehend vor Kosten, jedenfalls dann, wenn du der Polizei keinen Mist erzählt hast und du nicht als Neben- oder Privatkläger auftrittst . Die Kosten tragen der Staat bzw. (wenn bei ihm denn was zu holen ist) "dein Stalker". Ein großer Nachteil ist, dass du - außer wenn du als Neben- oder Privatkläger auftrittst - praktisch keinen Einfluss auf das Verfahren hast. So wundert sich mancher, wenn er Post von der Staatsanwaltschaft bekommt und diese kurz und bündig erklärt, dass das Verfahren eingestellt wurde. Der Schuss kann also schnell nach hinten losgehen, nämlich dann, wenn "dein" Stalker ungestraft davon kommt und sich am Ende gar als Sieger fühlt. - Das Zivilrecht gibt dir die Möglichkeit, dein Schicksal weitgehend in die eigenen Hände zu nehmen. Du bestimmst, OB geklagt wird, du bestimmst WIE geklagt wird etc. Hast du erst mal einen Titel gegen "deinen" Stalker erwirkt, bestimmst du, ob und ggw. wie gegen ihn vollstreckt wird. Außerdem kannst du bereits dann gegen "deinen" Stalker vorgehen, wenn dieser dir "nur" auf die Pelle rückt, ohne dich aber z.B. zu beleidigen, dir mit einem Verbrechen zu drohen, dich tätlich anzugreifen etc. Ein Riesenvorteil also! Der Nachteil ist, dass du in der Regel das Gericht und deinen Anwalt wirst vorfinanzieren müssen. Und sollte bei "deinem" Stalker nichts zu holen sein, weil er z.B. Hartz-IV-Empfänger ist, bleibst du am Ende selbst dann auf den Kosten sitzen, wenn du den Rechtsstreit zu 100 Pfozent gewinnst. Solltest du das als ungerecht empfinden, gratuliere! Mir geht das genau so. Verlierst du den Rechtsstreit gar, kann´s noch teuer werden. Nämlich dann, wenn du auch noch den Anwalt "deines" Stalkers bezahlen musst. >> Zum Inhaltsverzeichnis! >> Was muss ich machen, wenn ich will, dass "mein" Stalker strafrechtlich verfolgt wird?Im Prinzip ganz einfach: Du gehst zur Polizei, stellst dich vor den Tresen, nimmst allen Mut zusammen und erklärst: "Ich erstatte Strafanzeige". Wenn nach einigen Stunden irgendein (hoffentlich) netter Polizist Zeit für dich hat, schilderst du den gesamten Sachverhalt, lässt dich dabei auch nicht durch dumme Frage aus der Ruhe bringen, vergisst nichts und fügst nichts hinzu, das nicht der Realität entsprichst. Wenn du nicht sicher weißst, wer "dein" Stalker ist, stellst du Strafanzeige gegen Unbekannt. Vermutungen darst und sollstest du als solche natürlich auch benennen. Schließlich lässt du dir den Inhalt deiner Strafanzeige noch mal zeigen, korrigierst ggf. Unrichtigkeiten und, ganz wichtig, bestehst drauf, über den Ausgang des Verfahrens informiert zu werden. Lass´ dir außerdem ein Aktenzeichen geben. Das erleichtert deinem Anwalt die Arbeit ungemein, wenn er z.B. für dich Akteneinsicht nehmen will! Ich habe Strafanzeige gestellt, aber der Staatsanwalt hat mich auf den Privatklageweg verwiesen - wat nu?
Was kann ich auf dem Zivilrechtsweg erreichen?Du kannst "deinem" Stalker schlicht verbieten lassen, dir das Leben weiter zur Hölle zu machen. Juristen nennen das Unterlassungsanspruch. Verstößt er gegen das Verbot, drohen ihm hohe "Geldstrafen" oder (ersatzweise) sogar Haft. Außerdem besteht die Möglichkeit, Schmerzensgeld vom Stalker zu erhalten. Und schließlich besteht die Aussicht, dass "dein" Stalker dir den finanziellen Schaden ersetzt, den er dir zugefügt hat. Er hat also z.B. die Kosten für deinen Anwalt zu übernehmen, evtl. für deinen Privatdetektiv, denkbar sind aber auch Umzugskosten, Kosten für einen Wechsel des Telefonanbieters, für eine Fangschaltung usw. Welche "Waffen" stellt mir das Zivilrecht zur Verfügung?Prininzipiell hast du zwei Möglichkeiten: Du kannst gerichtlich und außergerichtlich gegen "deinen" Stalker vorgehen. Im Zweifel versuchst du es zunächst außergerichtlich: Du kannst "deinen" Stalker abmahnen. Das bedeutet, dass du ihm vorzugsweise durch einen Anwalt mitteilen lässt, dass du keinen Bock darauf hast, dir sein Verhalten länger gefallen zu lassen. Du machst ihm klar, dass du ihn verklagst und ggf. bei der Polizei anzeigst, wenn er dir nicht schriftlich versichert, dieses und ähnliches Verhalten künftig zu unterlassen. Das klingt ein wenig nach Erpressung, ist aber legal, wenn "dein" Stalker nicht nur nervig, sondern auch rechtswidrig handelt. Um ihm zu verdeutlichen, dass das ganze kein Spaß ist, und auch, damit du "wenigstens etwas davon hast", wenn er es denn doch wieder tut, garnierst du die von ihm zu unterschreibende Unterlassungserklärung mit einer netten kleinen Vertragsstrafe. Das kann dann - sinngemäß - so klingen: "Für den Fall, dass ich dich noch einmal anrufe, zahle ich dir 2000 Euro". Kann er sich´s dann doch nicht verkneifen, verklagst du ihn nicht nur auf Unterlassung, sondern auch, dir die Kohle zu zahlen. Macht natürlich keinen Sinn, wenn "dein" Stalker auf Dauer pleite ist. Welche Risiken hat der Zivilrechtsweg?Die Kosten!!! Solltest du in Geld schwimmen oder gut rechtsschutzversichert sein, interessiert dich das Folgende vielleicht nicht so. Der ganze Rest sollte den Beitrag aufmerksam lesen. Im Zivilrecht gibt es in Bezug auf die Kosten zwei Grundsätze: Was, wenn ich selber pleite bin?
Brauche ich einen Anwalt?
Was muss ich noch bedenken?Eines solltest du schon bedenken, da musst du dich jetzt einfach kritisch mal selbst hinterfragen: Nicht wenige Opfer verbindet mit "ihrem" Stalker eine gemeinsame Vergangenheit. Wenn das auch bei dir so sein sollte, hat "dein" Stalker vielleicht auf was gegen dich in der Hand, das er juristisch verwenden könnte? Hast du ihn vielleicht mal öffentlich beleidigt oder vielleicht sein Auto zu Schrott gefahren? Falls es irgendwas in der Richtung gab, vergiss nicht, es deinem Anwalt zu erzählen! Er braucht diese Information, um dir dann hoffentlich die richtigen Ratschläge geben zu können. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Strafanzeige mit Strafanzeige und Klage mit Klage beantwortet wird. Auf der anderen Seite: Nur weil du dich irgendwann vor langer, langer Zeit mal nicht ganz korrekt verhalten hast, brauchst du jetzt natürlich noch lange nicht alles ertragen, was "dein" Stalker dir zumutet. >> Zum Inhaltsverzeichnis! >> Und was sollte ich beachten?Ganz wichtig: Sammle Beweise! Im vorläufigen Rechtsschutz mag es ja noch ausreichen, dass du eidesstattlich versicherst, was "dein" Stalker dir antut. Aber wehe, er bestreitet das alles und du kannst es nicht beweisen. Dann haut dir der Richter spätestens im Hauptverfahren deine Klage um die Ohren und "dein" Stalker fühlt sich am Ende gar bestätigt. Merke: Im Zivilprozess ist das Gericht nicht verpflichtet, selbst Ermittlungen anzustellen, es darf es im Regelfall nicht einmal! Es wird also nur über diejenige Realität urteilen, die du ihm schilderst und - falls "dein" Stalker alles abstreitet - auch beweist. Das mit dem Beweisen ist gar nicht so einfach im Zivilprozess, weil es nur eine Hand voll so genannter Beweismittel gibt. Wenn du Emails bekommst, abspeichern! Wenn du Briefe oder Päckchen erhältst, aufbewahren! Aber vorsichtig, vielleicht interessiert sich die Polizei irgendwann für Fingerabdrücke darauf. Wenn er vor deiner Wohnung rumlungert, fotografieren. Wenn er dich anruft, Gespräche aufzeichnen. Aber ihm vorher mitteilen, dass du das Gespräch mitscheidest, sonst kannt du die Aufnahme nicht verwerhrten (und vielleicht lässt er sich ja auch dadurch abschrecken und lässt dich in Ruhe). Sorge dafür, dass Dritte während der Stalking-Attacken anwesend sind! Sie können später als Zeugen aussagen. Sei akribisch! Halte jedes auch noch so harmloses Verhalten "deines" Stalkers protokollarisch mit Datum und Uhrzeit fest! >> Zum Inhaltsverzeichnis! >>
Ich hoffe, die Seite hat dir geholfen. Ich stehe zu meinen Tipps, kann und will aber natürlich keine Verantwortung für die Richtigkeit übernehmen. Die Ratschläge ersetzen auch keine Rechtsberatung. Für Hinweise oder Anregungen bin ich dankbar, auch wenn ich nicht dafür garantieren kann, jede Mail zu beantworten. Insbesondere werde ich keine individuellen Ratschläge juristischer Art geben.
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