Stalking-FAQ

Fragen zu Stalking (aus rechtlicher Sicht)

 

 

 

Was genau ist Stalking eigentlich?

Das könnte ich dir jetzt natürlich erklären, aber 1. denke ich, dass du schon ziemlich genau weißt, was Stalking ist, wenn du meine Seite gefunden hast, und 2. findest du eine ausführliche Beschreibung (wie so vieles) hier: http://de.wikipedia.org. Stalking ist so vielfältig und gleichzeitig so unendlich belastend für die Betroffenen, aber hier soll es ganz nüchtern um die rechtlichen Aspekte des Stalkings gehen. >> Zum Inhaltsverzeichnis! >>

Was kann ich tun, wenn ich gar nicht weiß, wer "mein" Stalker ist?

Oder anders gefragt: Wie bekomme ich die zustellungsfähige Anschrift des- oder derjenigen Person raus, die mir das Leben zur Hölle macht?

Gute Frage! Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit kennst du deinen Stalker bereits (evtl. ohne es zu wissen), da bekannt ist, dass Stalker sich meist aus dem näheren oder weiteren Umfeld seines Opfers rekrutieren. Falls du keine Ahnung hast, wer sich hinter all den SMS, Mails, Anrufen etc. verbirgt, hast du prinzipiell zwei Möglichkeiten:

1. Privatdetektiv. Nicht lachen! Vielleicht bist du ein armer Student oder sonstwie pleite. Dann kommt diese Möglichkeit für dich natürlich nicht in Betracht, da sich Privatdetektive ihre kostbaren Dienste in der Regel vergolden lassen. Der glückliche Rest sollte darüber wenigstens nachdenken, da es für´s zivilrechtliche Vorgehen fast unumgänglich ist, Name und Anschrift seines Stalkers zu kennen.Wenn´s sehr gut läuft, muss dir "dein" Stalker die Kosten für den Detektiv übrigens irgendwann erstatten.

2. Strafanzeige / Akteneinsicht. Auch wenn das, was "dein" Stalker dir (bislang) angetan hat, noch gar nicht strafbar sein sollte, kannst du sein Verhalten natürlich zur Anzeige bringen. Lass´ das Aktenzeichen geben! Vielleicht nimmt sich die Polizei ja deines Falles an und ermittelt erst einmal. Der Polizei fällt es in der Regel nicht schwer, z.B. über die IP-Adresse einer Email deren Urheber ausfindig zu machen.

Selbst wenn das Strafverfahren letztlich im Sande verlaufen sollte, "dein" Stalker also vermeintlich unbehelligt davon kommt, darfst du dich evtl. dennoch als "Sieger" fühlen, weil du über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und auf diese Weise und ganz ohne teuren Privatdetektiv an die begehrte Anschrift kommen kannst.

Aber, Achtung: Das, was "dein" Stalker dir angetan hat, ist vermutlich schon schlimm genug. Mache auf keinem Fall den Fehler und dichte zum tatsächlichen noch fiktives Geschehen dazu, bloß um die Polizei zu motivieren. Das könnte dann am Ende ärgerlich für dich ausgehen. Falls du einen vagen Verdacht hast, wer "dein" Stalker sein könnte, verschweige ihn der Polizei nicht! Aber erkläre unmissverständlich, dass dies nur dein Verdacht ist, und erstatte ausdrücklich Strafanzeige GEGEN UNBEKANNT! >> Zum Inhaltsverzeichnis! >>

Zivilrechtlich-, strafrechtlich - wie soll ich denn nun vorgehen?

Sowohl als auch! Du willst "deinen" Stalker ja schließlich loswerden.

Aber der Reihe nach: Wenn du juristischer Laie bist, ist dir der Unterschied vielleicht nicht ganz geläufig. Der große Unterschied sind nicht etwa die Schwedischen Gardienen, wie man meinen könnte. "Gefängnis" ist unter bestimmten Umstanden auch im Zivilrecht drin. Der Hauptunterschied ist, dass das Zivilrecht dir viel eher helfen kann als das Strafrecht.

Oder anders ausgedrückt: Nicht alles, was dir nicht gefällt, ist verboten. Und nicht alles, was verboten ist, ist auch strafbar. Soll heißen: Nur wenn das, was "dein" Stalker macht, illegal ist, steht dir das Justitia überhaupt zur Seite. Das ist allerdings recht schnell der Fall, weil es zu deinem und meinem Glück so etwas wie ein Persönlichkeitsrecht gibt und dieses in gewissen Grenzen auch geschützt ist. Deutlich seltener füllt das Handeln des Stalkers auch einen Straftatbestand aus. Aber nur dann kann die Strafjustiz etwas gegen sein Handeln unternehmen.

Die Vor- und Nachteile der beiden Vorgehensweisen liegen auf der Hand:

- Das Strafrecht schützt dich als Opfer weitgehend vor Kosten, jedenfalls dann, wenn du der Polizei keinen Mist erzählt hast und du nicht als Neben- oder Privatkläger auftrittst . Die Kosten tragen der Staat bzw. (wenn bei ihm denn was zu holen ist) "dein Stalker". Ein großer Nachteil ist, dass du - außer wenn du als Neben- oder Privatkläger auftrittst - praktisch keinen Einfluss auf das Verfahren hast. So wundert sich mancher, wenn er Post von der Staatsanwaltschaft bekommt und diese kurz und bündig erklärt, dass das Verfahren eingestellt wurde. Der Schuss kann also schnell nach hinten losgehen, nämlich dann, wenn "dein" Stalker ungestraft davon kommt und sich am Ende gar als Sieger fühlt.

- Das Zivilrecht gibt dir die Möglichkeit, dein Schicksal weitgehend in die eigenen Hände zu nehmen. Du bestimmst, OB geklagt wird, du bestimmst WIE geklagt wird etc. Hast du erst mal einen Titel gegen "deinen" Stalker erwirkt, bestimmst du, ob und ggw. wie gegen ihn vollstreckt wird. Außerdem kannst du bereits dann gegen "deinen" Stalker vorgehen, wenn dieser dir "nur" auf die Pelle rückt, ohne dich aber z.B. zu beleidigen, dir mit einem Verbrechen zu drohen, dich tätlich anzugreifen etc. Ein Riesenvorteil also! Der Nachteil ist, dass du in der Regel das Gericht und deinen Anwalt wirst vorfinanzieren müssen. Und sollte bei "deinem" Stalker nichts zu holen sein, weil er z.B. Hartz-IV-Empfänger ist, bleibst du am Ende selbst dann auf den Kosten sitzen, wenn du den Rechtsstreit zu 100 Pfozent gewinnst. Solltest du das als ungerecht empfinden, gratuliere! Mir geht das genau so. Verlierst du den Rechtsstreit gar, kann´s noch teuer werden. Nämlich dann, wenn du auch noch den Anwalt "deines" Stalkers bezahlen musst. >> Zum Inhaltsverzeichnis! >>

Was muss ich machen, wenn ich will, dass "mein" Stalker strafrechtlich verfolgt wird?

Im Prinzip ganz einfach: Du gehst zur Polizei, stellst dich vor den Tresen, nimmst allen Mut zusammen und erklärst: "Ich erstatte Strafanzeige". Wenn nach einigen Stunden irgendein (hoffentlich) netter Polizist Zeit für dich hat, schilderst du den gesamten Sachverhalt, lässt dich dabei auch nicht durch dumme Frage aus der Ruhe bringen, vergisst nichts und fügst nichts hinzu, das nicht der Realität entsprichst. Wenn du nicht sicher weißst, wer "dein" Stalker ist, stellst du Strafanzeige gegen Unbekannt. Vermutungen darst und sollstest du als solche natürlich auch benennen. Schließlich lässt du dir den Inhalt deiner Strafanzeige noch mal zeigen, korrigierst ggf. Unrichtigkeiten und, ganz wichtig, bestehst drauf, über den Ausgang des Verfahrens informiert zu werden. Lass´ dir außerdem ein Aktenzeichen geben. Das erleichtert deinem Anwalt die Arbeit ungemein, wenn er z.B. für dich Akteneinsicht nehmen will!

Manchmal ist es ETWAS komplizierter. Bei bestimmten Delikten, z.B. bei Beleidigungen, musst du zusätzlich einen STRAFANTRAG stellen. Ich will das hier nicht komplizierter machen als unbedingt notwendig. Wenn du zum Strafantrag mehr erfahren willst, so kannst du das HIER. Der Strafantrag ist zunächst einfach mal eine formale Voraussetzung, ohne die bei entsprechenden Delikten der Täter nicht bestraft werden kann. Die Falle bei solchen so genannten Antragsdelikten ist die recht regide Frist, die der Gesetzgeber dir als Opfer zur Antragsstellung gesetzt hat. Du musst den Strafantrag nämlich innerhalb von DREI MONATEN stellen - allerdings gerechnet erst ab dem Zeitpunkt, an dem du zum einen von der Tat als solcher Kennnis erlangt hast und zum anderen weißt, wer "dein" Stalker ist. Versäumst du diese Frist, kann "dein" Stalker in der Regel zumindest wegen dieses Delikts nicht mehr bestraft werden. >> Zum Inhaltsverzeichnis! >>

Ich habe Strafanzeige gestellt, aber der Staatsanwalt hat mich auf den Privatklageweg verwiesen - wat nu?


Das kann der Staatsanwalt machen - muss er manchmal sogar bei einigen Delikten. Ärgerlicherweise handelt es sich bei diesen Delikten gerade um solche, die typischerweise von Stalkern begangen werden, z.B. Beleidigung. Auch das mit der Privatklage will ich nicht komplizierter machen als unbedingt nötig. Infos zur Privatklage findest du HIER. Im Prinzip bedeutet es: Du bist raus, "dein" Stalker kommt davon. Du kannst dich zwar beschweren und ggf. sogar gegen den Verweis klagen, aber wenn es dabei bleibt, ist Feierabend.

Zwar steht dir jetzt, wie es ja auch der Bescheid nahelegt, der Privatklageweg prinzipiell offen, aber bevor du ernsthaft mit dem Gedanken jonglierst, Staatsanwalt zu spielen: lass es! Niemand mag die Privatklage. Dein Anwalt mag sie nicht, du wirst sie nicht mögen und am Schlimmsten: auch die Gerichte mögen sie nicht. Schon bald wirst du feststellen: Außer Spesen nichts gewesen. Die Sache verläuft sich, du verschwendest unnötig Geld und "dein" Stalker lacht sich ins Fäustchen. Daher nochmal: FINGER WEG VON DER PRIVATKLAGE! Versuche dein Glück lieber auf dem Zivilweg! >> Zum Inhaltsverzeichnis! >>

Was kann ich auf dem Zivilrechtsweg erreichen?

Du kannst "deinem" Stalker schlicht verbieten lassen, dir das Leben weiter zur Hölle zu machen. Juristen nennen das Unterlassungsanspruch. Verstößt er gegen das Verbot, drohen ihm hohe "Geldstrafen" oder (ersatzweise) sogar Haft. Außerdem besteht die Möglichkeit, Schmerzensgeld vom Stalker zu erhalten. Und schließlich besteht die Aussicht, dass "dein" Stalker dir den finanziellen Schaden ersetzt, den er dir zugefügt hat. Er hat also z.B. die Kosten für deinen Anwalt zu übernehmen, evtl. für deinen Privatdetektiv, denkbar sind aber auch Umzugskosten, Kosten für einen Wechsel des Telefonanbieters, für eine Fangschaltung usw.

Die Gute Nachricht ist, dass du viel weiter geschützt bist, als das Gesetz es dir zu versprechen scheint. Wenn du dich schon mal auf Suche in das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz: BGB, begeben hast, wirst du vielleicht mit viel Glück herausgefunden haben, dass es so etwas wie einen Unterlassungsanspruch gibt. Vielleicht bist du sogar auf den § 823 gestoßen, der hier eine Schlüsselstellung einnimmt. Sein zweiter Absatz bestimmt nämlich, dass "dein" Stalker praktisch immer zum Schadensersatz und zur Unterlassung verpflichtet ist, wenn er gegen gegen ein dich schützendes Gesetz verstößt, z.B. auch gegen ein Strafgesetz. Bricht er also deinen Hausfrieden oder beleidigt er dich, muss er zahlen und darf das nicht wieder machen.

Absatz eins dieser wichtigen Vorschrift schützt generell dein Leben, deine Gesundheit, deine Freiheit und dein Eigentum. Schön und gut, sagst du dir jetzt vielleicht, aber hilft mir das, weiter, wenn mich "mein" Stalker nachts anruft, denn weder steht das unter Strafe, noch ist davon mein Leben bedroht? Ja!!!! Denn auch wenn das nicht so klar formuliert ist, geschützt ist auch dein Persönlichkeitsrecht. Der Begriff ist zwar ungefähr so schwammig wie er klingt und wird entsprechend von Gericht zu Gericht nicht ganz einheitlich interpretiert, aber klar ist: Nächtliches Gesöhne an der Strippe musst du dir nicht gefallen lassen. Und das ist nur ein Beispiel, viele andere Stalking-Attacken kannst du mit Hilfe dieser Norm ebenfalls erfolgreich abwehren. >> Zum Inhaltsverzeichnis! >>

Welche "Waffen" stellt mir das Zivilrecht zur Verfügung?

Prininzipiell hast du zwei Möglichkeiten: Du kannst gerichtlich und außergerichtlich gegen "deinen" Stalker vorgehen. Im Zweifel versuchst du es zunächst außergerichtlich: Du kannst "deinen" Stalker abmahnen. Das bedeutet, dass du ihm vorzugsweise durch einen Anwalt mitteilen lässt, dass du keinen Bock darauf hast, dir sein Verhalten länger gefallen zu lassen. Du machst ihm klar, dass du ihn verklagst und ggf. bei der Polizei anzeigst, wenn er dir nicht schriftlich versichert, dieses und ähnliches Verhalten künftig zu unterlassen. Das klingt ein wenig nach Erpressung, ist aber legal, wenn "dein" Stalker nicht nur nervig, sondern auch rechtswidrig handelt. Um ihm zu verdeutlichen, dass das ganze kein Spaß ist, und auch, damit du "wenigstens etwas davon hast", wenn er es denn doch wieder tut, garnierst du die von ihm zu unterschreibende Unterlassungserklärung mit einer netten kleinen Vertragsstrafe. Das kann dann - sinngemäß - so klingen: "Für den Fall, dass ich dich noch einmal anrufe, zahle ich dir 2000 Euro". Kann er sich´s dann doch nicht verkneifen, verklagst du ihn nicht nur auf Unterlassung, sondern auch, dir die Kohle zu zahlen. Macht natürlich keinen Sinn, wenn "dein" Stalker auf Dauer pleite ist.

Gerichtlich hast du die Möglichkeit, auf Unterlassung und Schadensersatz zu KLAGEN. Sinnvoller wird es in aller Regel jedoch sein, vorläufigen Rechtsschutz zu beantragen, sprich: eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Dieser Rechtsschutz ist zwar, man könnte drauf kommen, nur vorläufig, soll heißen: ihm folgt nicht selten eine ganz normale Klage, doch verspricht sie vor allem eines: SCHNELLE Hilfe. Wenn es dir gelingt, dem Gericht glaubhaft zu machen, was "dein" Stalker dir angetan hat, und das Gericht der Meinung ist, dass dein Interesse an einer schnellen vorläufigen Lösung höher anzusiedeln ist als das Interesse "deines" Stalkers darauf, zunächst ein reguläres, aber naturgemäß langwieriges Verfahren abzuwarten, wirst du die einstweilige Verfügung bekommen.

In diesem Zusammenhang will ich dir einen "Trick" nicht vorenthalten, "deinen" Stalker zu einem Straftäter zu machen, obwohl Stalking als solches zumindest bis jetzt noch gar nicht strafbar ist: Das "Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen", dir vielleicht schon mal als "Gewaltschutzgesetz" begegnet, gibt dir die Möglichkeit, im Wege des einstweiligen Rechtsschutes bestimmte Anordnungen zu beantragen, z.B. dass sich "dein" Stalker dir nicht mehr nähern darf. Pirscht er sich trotz der Anordnung an dich ran, macht er sich nicht nur haft-, sondern auch strafbar, und du darfst getrost 110 wählen. >> Zum Inhaltsverzeichnis! >>

Welche Risiken hat der Zivilrechtsweg?

Die Kosten!!! Solltest du in Geld schwimmen oder gut rechtsschutzversichert sein, interessiert dich das Folgende vielleicht nicht so. Der ganze Rest sollte den Beitrag aufmerksam lesen. Im Zivilrecht gibt es in Bezug auf die Kosten zwei Grundsätze:

1. Der Verlierer zahlt alles
2. Der Staat zahlt nichts

GRUNDSAT EINS klingt vielleicht erst mal ganz gut für dich, denn wenn "dein" Stalker eine gewisse Grenze überschritten hat (und du das auch beweisen kannst), stehen deine Chancen ziemlich gut, den Rechtsstreit für dich zu entscheiden. In diesem Fall muss "dein" Stalker die Kosten für deinen Anwalt und die für das Gericht zahlen - zumindest, wenn er dazu in der Lage ist. Und schon sind wir bei

GRUNDSATZ ZWEI: Ist "dein" Stalker dazu nämlich nicht in der Lage (und es soll schon vorgekommen sein, dass mancher, der eigentlich zahlen könnte, alles getan hat, damit er letztlich nicht zahlen musste) sein, wird nicht nur dein Anwalt trotzdem auf sein Geld bestehen, auch der Staat greift in diesem Falle auf dich zurück. Beide - Staat und Anwalt - bestehen daher regelmäßig auf Zahlung eines entsprechenden Vorschusses, der regelmäßig dem Endbetrag entspricht. Du siehst, das Kostenrisko liegt bei dir. Ob ich das ungerecht finde...? Ja. Stalking-Opfern ist das nur schwer vermittelbar. Aber Jammern hilft nicht, so ist das nun mal.

Aber wie hoch ist denn nun mein Risiko? Tja, das hängt zunächst mal vom so genannten Streit- oder Gegenstandswert ab. Anders als wenn dir jemand die Scheibe eingeschlagen hat (dann entspricht der Streitwert der Höhe der Reparaturkosten), ist in Stalking-Fällen der Streitwert nicht so einfach zu bestimmen. Er wird aber in Deutschland vergleichsweise niedrig angesetzt, abhängig u.a. davon, wie lang andauernd und intensiv die Stalking-Attacken sind. Gehen wir mal von einem Streitwert in Höhe von 3000 Euro aus! Dann müsstest du außergerichtlich mit rund 150 Euro, gerichtlich mit etwa 500 Euro Anwaltskosten rechnen. Falls du verlierst, noch mal der gleiche Betrag für den gegnerischen Anwalt. Das Gericht würde zudem 267 Euro von dir verlangen, die du im Klagefalle erst mal vorstrecken müsstest. Das Erwirken einer einstweligen Verfügung ist deutlich günstiger, allerdings kann "dein" Stalker auf Durchführung des Hauptverfahrens bestehen, so dass diese Kosten also zusätzlich anfallen.

War´s das? Kommt drauf an. Unter Umständen können die Gerichtskosten noch höher ausfallen, z.B. wenn ein Sachverständigengutachten benötigt wird. Und vor allem: Die Vollstreckung kostet auch wieder Geld, insbesondere wenn sich "dein" Stalker zu zahlen weigert und du darauf bestehst, dass er ersatzweise in Haft kommt. Dann musst du die Haftkosten auch noch vorstrecken. Außerdem gilt das Gesagte nur die erste Instanz. Nicht selten geht so ein rechtsstreit ja anschließend noch in die zweite oder dritte Runde, die Juristen Berufung und Revision nennen. >> Zum Inhaltsverzeichnis! >>

Was, wenn ich selber pleite bin?


Tja, das klingt jetzt ein wenig seltsam, aber wenn du gar kein Geld hast, stehst du besser da, als wenn du nur etwas Geld hast. Du erfüllst nämlich mindestens eine von zwei Hauptvoraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe: du bist bedürftig. Die zweite Hauptvoraussetzung ist, dass deine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Wird die Prozesskostenhilfe gewährt, bist du zwei Sorgen los: Die Staatskasse zahlt DEINEN Anwalt und verzichtet selber auf Geld von dir. Ob das ein "Geschenk" oder nur ein "Darlehen" ist, hängt davon ab, wie wenig vermögend du tatsächlich bist. Ein Risiko bleibt übrigens: Solltest du mit deiner Klage scheitern, wirst du "deinen" Stalker die Kosten für seinen Anwalt trotzdem erstatten müssen. Auch bei Aussicht auf Gewährung von Prozesskostenhilfe sollte daher eine vorherige Rechtsberatung unerlässlich sein. >> Zum Inhaltsverzeichnis! >>

Brauche ich einen Anwalt?


Die formaljuristisch korrekte Antwort: Kommt drauf an. Vor dem Amtsgericht, nein, vor dem Landgericht, ja. Welches das für dich sachlich zuständige Gericht ist, hängt vom so genannten Streitwert ab, den du als Opfer allerdings ein wenig mit "bestimmen" kannst. In der Regel wird der Streitwert deutlich unter 5000 Euro liegen, das Landgericht ist allerdings erst ab 5000,01 Euro zuständig. Sprich: Du hast es mit dem Amtsgericht zu tun, und da brauchst du KEINEN Anwalt.

Die gut gemeintge Antwort: Ja, unbedingt! Die juristischen Pfade sind nicht für dich gemacht, sie sind für Juristen gemacht. Das ist zwar höchst bedauerlich, aber derzeit nicht zu ändern. Es gibt so viele Möglichkeiten, zu stolpern oder sich zu verirren, dass man es besser nicht auf eigene Faust versucht. Das Mindeste sollte sein, dass du dich erst einmal fachlich beraten lässt.

Das ist auch nicht sooo teuer. Für eine Erstberatung dürfen Anwälte von Verbrauchern nicht mehr als 190,00 Euro verlangen, plus MwSt. Allerdings sollte es auch noch deutlich günstiger gehen. Normal ist die so genannte Mittelgebühr von 0,55 (musst du jetzt nicht verstehen) für eine durchschnittlich schwierige und aufwändige Rechtsberatung. Bei einem angenommenen Streitwert von 3000,00 Euro wären das 104 Euro netto, bei 2000 Euro sogar nur 73 Euro plus MwSt. Lass´ dich unbedingt VORHER über die Kosten aufklären, damit du keine böse Überraschun erlebst. Eine richtig gute Alternative ist die Online-Rechtsberatung bei einem ausgewiesenen Stalking-Experten. Der nimmt sogar nur 75 Euro inklusive MwSt. für die Beratung, guckst du HIER.
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Was muss ich noch bedenken?

Eines solltest du schon bedenken, da musst du dich jetzt einfach kritisch mal selbst hinterfragen: Nicht wenige Opfer verbindet mit "ihrem" Stalker eine gemeinsame Vergangenheit. Wenn das auch bei dir so sein sollte, hat "dein" Stalker vielleicht auf was gegen dich in der Hand, das er juristisch verwenden könnte? Hast du ihn vielleicht mal öffentlich beleidigt oder vielleicht sein Auto zu Schrott gefahren?

Falls es irgendwas in der Richtung gab, vergiss nicht, es deinem Anwalt zu erzählen! Er braucht diese Information, um dir dann hoffentlich die richtigen Ratschläge geben zu können. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Strafanzeige mit Strafanzeige und Klage mit Klage beantwortet wird. Auf der anderen Seite: Nur weil du dich irgendwann vor langer, langer Zeit mal nicht ganz korrekt verhalten hast, brauchst du jetzt natürlich noch lange nicht alles ertragen, was "dein" Stalker dir zumutet. >> Zum Inhaltsverzeichnis! >>

Und was sollte ich beachten?

Ganz wichtig: Sammle Beweise! Im vorläufigen Rechtsschutz mag es ja noch ausreichen, dass du eidesstattlich versicherst, was "dein" Stalker dir antut. Aber wehe, er bestreitet das alles und du kannst es nicht beweisen. Dann haut dir der Richter spätestens im Hauptverfahren deine Klage um die Ohren und "dein" Stalker fühlt sich am Ende gar bestätigt. Merke: Im Zivilprozess ist das Gericht nicht verpflichtet, selbst Ermittlungen anzustellen, es darf es im Regelfall nicht einmal! Es wird also nur über diejenige Realität urteilen, die du ihm schilderst und - falls "dein" Stalker alles abstreitet - auch beweist.

Das mit dem Beweisen ist gar nicht so einfach im Zivilprozess, weil es nur eine Hand voll so genannter Beweismittel gibt. Wenn du Emails bekommst, abspeichern! Wenn du Briefe oder Päckchen erhältst, aufbewahren! Aber vorsichtig, vielleicht interessiert sich die Polizei irgendwann für Fingerabdrücke darauf. Wenn er vor deiner Wohnung rumlungert, fotografieren. Wenn er dich anruft, Gespräche aufzeichnen. Aber ihm vorher mitteilen, dass du das Gespräch mitscheidest, sonst kannt du die Aufnahme nicht verwerhrten (und vielleicht lässt er sich ja auch dadurch abschrecken und lässt dich in Ruhe). Sorge dafür, dass Dritte während der Stalking-Attacken anwesend sind! Sie können später als Zeugen aussagen.

Sei akribisch! Halte jedes auch noch so harmloses Verhalten "deines" Stalkers protokollarisch mit Datum und Uhrzeit fest! >> Zum Inhaltsverzeichnis! >>

 

 

Ich hoffe, die Seite hat dir geholfen. Ich stehe zu meinen Tipps, kann und will aber natürlich keine Verantwortung für die Richtigkeit übernehmen. Die Ratschläge ersetzen auch keine Rechtsberatung. Für Hinweise oder Anregungen bin ich dankbar, auch wenn ich nicht dafür garantieren kann, jede Mail zu beantworten. Insbesondere werde ich keine individuellen Ratschläge juristischer Art geben. disclaimer


LG Kati